Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Die verwendeten Begriffe sind nicht geschlechtsspezifisch.

Stand: 25. März 2026

Inhaltsübersicht

  • 1. Geltungsbereich
  • 2. Anbieter
  • 3. Leistungen von ProPeak
  • 4. Vertragsschluss
  • 5. Mitwirkungspflichten des Kunden
  • 6. Termine und Leistungserbringung
  • 7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
  • 8. Abnahme bei Werkleistungen
  • 9. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
  • 10. Inhalte und Verantwortlichkeit des Kunden
  • 11. Drittanbieter und Fremdleistungen
  • 12. Gewährleistung
  • 13. Haftung
  • 14. Vertraulichkeit
  • 15. Datenschutz
  • 16. Referenznennung
  • 17. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, Angebote, Verträge und geschäftlichen Kontakte zwischen ProPeak und ihren Kunden im Zusammenhang mit der Website propeak.de sowie den darüber oder im direkten geschäftlichen Kontakt angebotenen Leistungen.

Sie gelten insbesondere für Dienstleistungen in den Bereichen Webentwicklung, App Konzepte, digitale Prozesslösungen, IT Beratung, Design, technische Umsetzung, Wartung, Optimierung, Support sowie vergleichbare projektbezogene Leistungen.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

Sofern für einzelne Produkte, Anwendungen oder Onlinedienste gesonderte Nutzungsbedingungen oder ergänzende Vertragsbedingungen gelten, gehen diese im jeweiligen Anwendungsbereich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

2. Anbieter

Onur Mutlu / ProPeak
Am Ziegelgraben 1
73614 Schorndorf

E-Mail: info@propeak.de
Website: https://propeak.de
Impressum: https://propeak.de/impressum/

3. Leistungen von ProPeak

ProPeak erbringt individuelle und projektbezogene Leistungen, insbesondere in den Bereichen Konzeption, Beratung, Design, Entwicklung, Anpassung, Optimierung, Pflege und technische Betreuung digitaler Lösungen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Projektbeschreibung, einer individuellen Vereinbarung oder einer sonstigen ausdrücklichen Leistungszusage.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet ProPeak nicht die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs, einer bestimmten Reichweite, einer bestimmten Auffindbarkeit in Suchmaschinen oder eines bestimmten geschäftlichen Ergebnisses.

4. Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Kontaktaufnahme oder Angebotsanfrage.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ProPeak ein individuelles Angebot unterbreitet und dieses durch den Kunden angenommen wird oder wenn eine Leistung nach ausdrücklicher Abstimmung begonnen wird.

Auch die Beauftragung per E-Mail, Textform, Messenger oder in sonstiger digitaler Kommunikation kann einen wirksamen Vertragsschluss begründen, sofern sich daraus der Leistungsinhalt ausreichend bestimmt ergibt.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte, Zugänge, Freigaben und sonstigen Mitwirkungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

Hierzu zählen insbesondere Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten, technische Ansprechpartner, inhaltliche Freigaben, Feedback sowie gegebenenfalls rechtliche Informationen zu eingesetzten Inhalten oder Geschäftsmodellen.

Verzögerungen, Mehraufwand oder Beeinträchtigungen, die daraus entstehen, dass erforderliche Mitwirkungen des Kunden nicht, verspätet oder unvollständig erfolgen, gehen nicht zu Lasten von ProPeak. Etwaige hierdurch entstehende Zusatzaufwände können gesondert berechnet werden, sofern dies dem Kunden zumutbar mitgeteilt wurde.

6. Termine und Leistungserbringung

Angegebene Termine, Zeitfenster oder Projektlaufzeiten gelten grundsätzlich nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

Leistungsfristen verlängern sich angemessen, wenn der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig erbringt, sich Anforderungen nachträglich ändern, zusätzliche Abstimmungen erforderlich werden oder Umstände eintreten, die außerhalb des Einflussbereichs von ProPeak liegen.

ProPeak ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Alle Vergütungen richten sich nach dem individuell vereinbarten Angebot oder der sonstigen vertraglichen Absprache.

Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

ProPeak ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen, Teilabrechnungen oder Vorauszahlungen zu verlangen, insbesondere bei größeren Projekten, längeren Laufzeiten oder mehrstufigen Leistungen.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.

8. Abnahme bei Werkleistungen

Soweit Leistungen werkvertraglichen Charakter haben, insbesondere bei individuell erstellten Websites, Funktionen, Designs oder sonstigen konkreten Arbeitsergebnissen, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde.

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Erfolgt innerhalb einer angemessenen, von ProPeak gesetzten Prüfungsfrist keine Abnahme oder keine hinreichend konkrete Mängelanzeige, kann die Leistung als abgenommen gelten, sofern der Kunde auf diese Folge zuvor hingewiesen wurde.

9. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde an den von ProPeak erstellten Arbeitsergebnissen nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht in dem für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Umfang.

Eine Weitergabe, Bearbeitung, Unterlizenzierung oder kommerzielle Weiterverwertung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von ProPeak, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde oder gesetzlich zwingend zulässig ist.

An Entwürfen, Konzepten, Quelltexten, Designsystemen, Vorstufen, nicht freigegebenen Varianten, internen Arbeitsdateien und sonstigen nicht ausdrücklich übertragenen Bestandteilen verbleiben alle Rechte bei ProPeak.

Open Source Bestandteile, Frameworks, Plugins, Bibliotheken oder Drittanbieter Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber.

10. Inhalte und Verantwortlichkeit des Kunden

Der Kunde ist für sämtliche von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Texte, Bilder, Marken, Logos, Produktinformationen, rechtliche Angaben, Impressum, Datenschutzhinweise und sonstige Inhalte.

Der Kunde versichert, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

ProPeak ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte rechtlich zu prüfen. Eine Prüfung auf rechtliche Zulässigkeit, insbesondere im Bereich Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht oder Plattformrecht, erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

11. Drittanbieter und Fremdleistungen

Soweit im Rahmen eines Projekts Leistungen, Dienste, Schnittstellen, Plugins, Hosting Angebote, App Stores, Zahlungsanbieter oder sonstige Systeme Dritter eingesetzt werden, gelten ergänzend die Bedingungen und technischen Vorgaben der jeweiligen Drittanbieter.

ProPeak schuldet, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht die dauerhafte Verfügbarkeit, Unveränderlichkeit oder rechtliche und technische Fehlerfreiheit solcher Drittleistungen.

Änderungen, Einschränkungen, API Umstellungen, Preisänderungen, Kontosperrungen oder Funktionsanpassungen bei Drittanbietern liegen außerhalb des Einflussbereichs von ProPeak.

12. Gewährleistung

Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich nach Kenntnis in nachvollziehbarer Form mitzuteilen und bei der Fehleranalyse in angemessenem Umfang mitzuwirken.

Kein Mangel liegt insbesondere dann vor, wenn Beeinträchtigungen auf fehlerhafte Inhalte, unsachgemäße Änderungen durch den Kunden oder Dritte, ungeeignete technische Umgebungen, Drittanbieterprobleme oder auf sonstige Umstände zurückzuführen sind, die nicht von ProPeak zu vertreten sind.

13. Haftung

ProPeak haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ProPeak nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

Soweit die Haftung von ProPeak ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

14. Vertraulichkeit

ProPeak und der Kunde verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt Dritten zugänglich zu machen.

Nicht als vertraulich gelten Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Vertragsverstoß bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

15. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten befinden sich in der Datenschutzerklärung von ProPeak.

Soweit ProPeak im Rahmen eines Auftrags personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, werden die Parteien, sofern rechtlich erforderlich, eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen.

16. Referenznennung

ProPeak ist berechtigt, abgeschlossene Projekte in angemessener Weise als Referenz zu nennen, insbesondere unter Verwendung des Firmennamens, einer allgemeinen Projektbeschreibung und, sofern öffentlich zugänglich, eines Screenshots oder Links auf das Projekt.

Dies gilt nicht, wenn der Kunde der Referenznennung ausdrücklich widersprochen hat oder berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von ProPeak, soweit gesetzlich zulässig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.